Die Altkatholischen Kirchen sind Landeskirchen. Ihre Verfassung ist bischöflich-synodal, d.h. die Leitung und Verwaltung der Kirche erfolgt im Zusammenwirken des Bischofs mit den in den Synodalrat gewählten Geistlichen und Laienvertreter/innen.

Die Versammlung aller Erwachsenen einer Gemeinde wählt den/die Pfarrer/in und einen Gemeindevorstand (von Laien), sowie die Abgeordneten zur Synode. Die Synode wählt den Bischof und den Synodalrat, welcher zusammen mit dem Bischof zwischen den Synoden die Kirche leitet. Synodalität ist nicht gleichzusetzen mit demokratischer Mehrheitsentscheidung. Synodalität beschreibt vielmehr den gemeinsamen Weg aller Gläubigen, um Entscheidungen zu finden. Es werden auch Minderheitsmeinungen respektiert und - wenn möglich - beachtet.

Bischof Dr. Heinz LederleitnerDer Bischof

Der Bischof wird von der Synode gewählt und nach der Wahl vom Erzbischof von Utrecht oder einem anderen altkatholischen Bischof unter Assistenz von zwei weiteren Bischöfen, die alle in der apostolischen Sukzession stehen, geweiht.

Der Bischof führt die Aufsicht über die Kirche, ihm obliegt die Sorge für die Erhaltung der Bekenntnisgrundlagen und der Liturgie.

Seit 2016 unser Bischof: Dr. Heinz Lederleitner (Bild rechts)

Der Synodalrat

Der Synodalrat steht dem Bischof für Verwaltungsaufgaben zur Seite. Ihm obliegen insbesondere die Vermögensverwaltung und die Umsetzung der Synodenbeschlüsse.

Der Synodalrat besteht aus drei geistlichen und sechs weltlichen Synodalrät/innen, die von der Synode auf die Dauer von sechs Jahren mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Bischof und Synodalrat bilden die Kirchenleitung. Der Bischof und der/die Vorsitzende des Synodalrats vertreten die Kirche nach außen.

Die Synode

Die Synode ist das oberste gesetzgebende Organ der Kirche. Sie tritt alle drei Jahre zusammen.
In der Synode beraten und bestimmen der Bischof, die geistlichen Amtsträger/innen, die Synodalrät/innen und die Abgeordneten der Gemeinden, die nur weltlichen Standes sein können, gemeinsam über Fragen der Landeskirche. Die Synode beschließt die Kirchenverfassung und wählt den Bischof/die Bischöfin.

Die einzelnen Kirchengemeinden

Die Altkatholische Kirche ist in Kirchengemeinden gegliedert. Oberstes Organ der Kirchengemeinden ist die Gemeindeversammlung, in der alle Glaubensgeschwister der betreffenden Gemeinde ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt sind. Die Gemeindeversammlung wählt den Pfarrer oder die Pfarrerin und den Gemeindevorstand, welche die Kirchengemeinde leiten und verwalten; sowie die Abgeordneten zur Synode.

 

Wollen Sie mehr wissen?

Homepage der Altkatholischen Kirche Österreichs: http://www.altkatholiken.at/

Lexikon zur Alkatholischen Kirche (eine Initiative der Altkatholischen Kirchengemeinde Linz): http://www.altkatholische-kirche.at/